Beim Wiederverkauf kassiert der Künstler bis zu 12.500 Euro mit

Mehrere gerahmte Landschaftsbilder auf Holzstaffeleien in einem Raum mit Dachbalken vor dem Hintergrund des Folgerechts beim Weiterverkauf

Beim Wiederverkauf kassiert der Künstler bis zu 12.500 Euro mit

Kunst4 Min.17.08.2026

Wer ein Kunstwerk über einen Händler oder ein Auktionshaus weiterverkauft, muss einen Anteil des Erlöses an den Künstler abführen. Geregelt ist das im Folgerecht nach Paragraf 26 Urheberrechtsgesetz.

Die Pflicht greift ab einem Veräußerungserlös von 400 Euro. Schuldner ist der Verkäufer, doch wenn dieser eine Privatperson ist, haftet der beteiligte Händler oder Versteigerer als Gesamtschuldner mit.

Eine wichtige Ausnahme gibt es. Verkauft eine Privatperson direkt an eine andere, ohne dass ein Händler beteiligt ist, entfällt das Folgerecht vollständig. Genau diese Konstellation kommt allerdings selten vor, wenn es um höhere Beträge geht. Wer im vier- oder fünfstelligen Bereich verkauft, nutzt fast immer einen professionellen Vermittler.

Die Staffelung ist degressiv aufgebaut

Der Prozentsatz sinkt mit steigendem Erlös. Für den Teil bis 50.000 Euro fallen 4 Prozent an, bis 200.000 Euro sind es 3 Prozent, bis 350.000 Euro noch 1 Prozent. Für den Bereich bis 500.000 Euro gelten 0,5 Prozent, darüber 0,25 Prozent.

Rechnen wir ein Beispiel. Bei einem Verkaufserlös von 100.000 Euro ergeben 4 Prozent auf die ersten 50.000 Euro genau 2.000 Euro. Auf die zweiten 50.000 Euro entfallen 3 Prozent, also 1.500 Euro. Zusammen sind das 3.500 Euro.

Nach oben ist der Betrag gedeckelt. Höchstens 12.500 Euro fallen je Weiterveräußerung an, unabhängig davon, wie hoch der Erlös ausfällt. Bei einem Millionenzuschlag ist die Belastung prozentual also gering.

Das Folgerecht ist unveräußerlich, ein Verzicht im Voraus ist ausgeschlossen. Es läuft bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers und gilt für Urheber aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2001, in Deutschland nimmt die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst die Ansprüche wahr.

Für Käufer ist noch ein Detail relevant. Der Künstler kann von Händlern und Auktionshäusern Auskunft darüber verlangen, welche seiner Werke in den vergangenen drei Jahren gehandelt wurden.

Für die Praxis ergibt sich daraus eine schlichte Konsequenz. Bei jedem Verkauf über einen Händler oder ein Auktionshaus gehört das Folgerecht in die Kalkulation. Bei einem Erlös von 20.000 Euro sind es 800 Euro, die vom Nettoerlös abgehen.

Die Hausratversicherung reicht selten

Der zweite große Kostenblock ist die Absicherung. Eine normale Hausratversicherung deckt Wertsachen nur bis zu einer Entschädigungsgrenze ab, die meist als Anteil der Versicherungssumme definiert ist. Einzelne Positionen sind zusätzlich gedeckelt.

Wer Werke im fünfstelligen Bereich besitzt, braucht deshalb eine eigene Kunstversicherung. Diese arbeitet üblicherweise mit einer Allgefahrendeckung, versichert also alles außer ausdrücklich ausgeschlossenen Risiken. Die Prämien bewegen sich je nach Anbieter, Sammlung und Sicherungstechnik meist im Bereich von 0,1 bis 0,3 Prozent der Versicherungssumme im Jahr.

Grundlage ist ein Wertgutachten, das regelmäßig aktualisiert werden sollte. Steigt der Marktwert und bleibt die Versicherungssumme unverändert, ist man unterversichert. Sinkt der Wert, zahlt man zu viel Prämie.

Transporte und Leihgaben an Ausstellungen brauchen in der Regel eine eigene Deckung. Der Weg vom Auktionshaus nach Hause gehört zu den riskantesten Momenten im Leben eines Bildes. Spediteure mit Kunsterfahrung kosten mehr als eine normale Spedition und sind das Geld wert.

Ein Punkt bleibt unversicherbar. Stellt sich ein Werk später als Raubkunst heraus, deckt keine Police die Rückgabepflicht ab.

Ein praktischer Hinweis betrifft die Dokumentation. Fotos jedes Werks von vorn und von hinten, dazu Detailaufnahmen von Signatur und eventuellen Schäden, gehören zur Police. Ohne diese Aufnahmen wird die Regulierung nach einem Schaden zäh.

Klima und Licht kosten mehr Werte als Diebstahl

Die häufigsten Schäden entstehen nicht durch Einbruch, sondern durch Umgebungsbedingungen. Als Zielwerte gelten eine Temperatur von etwa 18 bis 22 Grad und eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 45 und 55 Prozent.

Entscheidender als die absoluten Werte ist ihre Konstanz. Holz und Leinwand arbeiten mit der Feuchtigkeit, und wiederholtes Quellen und Schrumpfen erzeugt Risse in der Malschicht. Ein dauerhaft leicht zu trockener Raum ist besser als einer, der zwischen 30 und 70 Prozent schwankt.

Beim Licht gilt eine klare Rangfolge. Arbeiten auf Papier vertragen deutlich weniger als Gemälde, weil Papier und viele Farbstoffe schnell ausbleichen. Direkte Sonne scheidet immer aus, eine Verglasung mit UV-Filter ist bei Werken auf Papier praktisch Pflicht.

Ungeeignet sind Außenwände mit Kondensationsrisiko, Wände über Heizkörpern, Kaminnähe und Badezimmer. Diese vier Orte sind gleichzeitig die beliebtesten Hängeplätze in vielen Wohnungen.

Bei Restaurierungen gilt Zurückhaltung. Eine unsachgemäße Reinigung mindert den Wert dauerhaft, teilweise stärker als der ursprüngliche Schaden. Jede Maßnahme gehört dokumentiert, denn beim Wiederverkauf wird danach gefragt.

Wer keine klimatisierte Wohnung hat, kann mit einfachen Mitteln viel erreichen. Ein Hygrometer kostet wenige Euro und zeigt, ob überhaupt ein Problem besteht. Innenwände abseits von Heizung und Fenster lösen die meisten Fälle.

Zollfreilager und was sie tatsächlich bringen

Für sehr wertvolle Sammlungen existiert ein eigener Weg. In Zollfreilagern in Genf, Luxemburg, Singapur oder dem US-Bundesstaat Delaware lagern Werke unter kontrollierten Bedingungen. Einfuhrabgaben werden erst fällig, wenn die Ware das Lager verlässt.

Die Vorteile sind real. Klimatisierung, Sicherheit und die Möglichkeit, Werke zwischen Eigentümern zu übertragen, ohne sie zu bewegen. Der Preis dafür sind laufende Gebühren und der Umstand, dass niemand die Bilder sieht.

Kritik gibt es an der Intransparenz dieser Lager, weil Bestände und Eigentümer nicht öffentlich sind. Für Privatanleger mit Werken im vier- oder fünfstelligen Bereich lohnt sich dieser Weg ohnehin nicht.

Rechnen wir stattdessen die realistische Haltekostenrechnung. Nehmen wir eine Sammlung im Wert von 50.000 Euro. Versicherung, hochwertige Rahmung und gelegentliche konservatorische Maßnahmen summieren sich dort auf einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag im Jahr. Das entspricht grob 0,5 bis 1,5 Prozent des Werts.

Zum Vergleich kostet ein breit gestreuter Aktien-ETF unter 0,2 Prozent im Jahr und braucht weder Klimakontrolle noch Gutachten. Diese Differenz muss der Kunstmarkt über den Preis erst wieder einspielen.

Die Nebenkosten summieren sich über Jahre

Wer eine Sammlung aufbaut, sollte diese Posten von Anfang an einplanen. Über zehn Jahre kommen bei einer Sammlung im mittleren fünfstelligen Bereich schnell mehrere tausend Euro an laufenden Kosten zusammen.

Sinnvoll ist deshalb eine einfache Übersicht mit Kaufdatum, Preis, Versicherungswert und den bisherigen Haltekosten je Werk. Diese Tabelle beantwortet später die entscheidende Frage, ob ein Verkauf überhaupt einen Gewinn erzeugt hat. Ohne sie rechnet man beim Verkauf nur den Kaufpreis gegen den Erlös und übersieht alles dazwischen.

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Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einschätzung der DieSpekulanten-Redaktion und gibt den Stand vom 17.08.2026 wieder. Unsere Inhalte dienen ausschließlich der Information und sind weder eine Anlageberatung noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Mitglieder unserer Redaktion können Positionen in den besprochenen Wertpapieren halten. Wir finanzieren uns unter anderem über gekennzeichnete Affiliate-Links, etwa im Broker-Vergleich oder bei Amazon. Auf unsere Bewertungen und Inhalte hat das keinen Einfluss. Wie wir arbeiten und wie unsere Inhalte entstehen, können Sie auf der Seite Unsere Logik nachlesen. Alle weiteren rechtlichen Angaben finden Sie in unserem Disclaimer.